Katastervermessungen

Wir sind in der Lage, alle Katastervermessungen für Sie durchzuführen.

Die amtliche Katastervermessung dient dem geometrischen Nachweis der Grundstücke im grundbuchlichen Sinne (§2 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen).

Durch die von uns durchgeführten Verfahren Grenzfeststellung und Zerlegung wird der geometrische Nachweis in die Örtlichkeit gebracht oder fortgeführt.

Ziel ist es, dem Verwendungszweck angepasste Grundstückszuschnitte, also in der Regel baureife Grundstücke, zu schaffen.

Gebäudeeinmessungen

Grenzfeststellungen

Grundstücksteilungen